Dr. Knote GmbH

Dr. Knote GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der Dr. Knote GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen der Dr. Knote GmbH und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas Anderes vereinbart ist.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von der Dr. Knote GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 Die Dr. Knote GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

2. Lieferung und Leistung

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Dr. Knote GmbH hergeleitet werden können.

2.2 die Dr. Knote GmbH behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Dr. Knote GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von die Dr. Knote GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Dr. Knote GmbH oder beim Herstellereintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner –unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins die Dr. Knote GmbH schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät die Dr. Knote GmbH Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von der Dr. Knote GmbH auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er die Dr. Knote GmbH nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Eine Haftung von die Dr. Knote GmbH ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um die Dr. Knote GmbH in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 die Dr. Knote GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der Dr. Knote GmbH zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer-bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat die Dr. Knote GmbH trotzdem Zahlungsanspruch. Die Rechnung ist zum selben Zeitpunkt fällig, als wäre die Leistung fristgerecht angenommen worden. zusätzlich zudem Zahlungsanspruch besteht das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die Dr. Knote GmbH Schadenersatz in Höhe von 100 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

3. Laufzeit und Kündigung

Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der Dr. Knote GmbH anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeitgeschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware oder Cloud-Lösung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, bzw. Funktionsumfang und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei der Dr. Knote GmbH binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware oder Lösung oder Cloud-Lösung als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangelhandelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von der Dr. Knote GmbH werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der Dr. Knote GmbH benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von die Dr. Knote GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich sind die vereinbarten Pauschal- oder Stunden-Preise. Soweit Pauschalpreise vereinbart sind, ist dieser Pauschalpreis für beide Vertragspartner verbindlich. Soweit keine oder eine nur unverbindliche Schätzung des Aufwands vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach aktuellem bzw. vereinbartem Stundensatz. Es wird immer die angefangene Stunde berechnet.

5.2 Die Dr. Knote GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen– insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei der Dr. Knote GmbH eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von der Dr. Knote GmbH nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem die Dr. Knote GmbH die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragsparteiobenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Dr. Knote GmbH jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Dr. Knote GmbH Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

5.6 Rechnungen und Leistungen müssen innerhalb von 14Tagen gerügt werden, andernfalls gilt die Rechnung und Leistung als akzeptiert. Mit der Bezahlung gelten Rechnung und Leistung ebenfalls als akzeptiert.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt, auch das Ergebnis einer Dienstleistung, z.B. Einrichtung einer Cloud-Lösung bleibt Eigentum von der Dr. Knote GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag. Im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag der Dr. Knote GmbH zustehenden Forderungen.

6.2 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich das Unternehmen schriftlich zu benachrichtigen, damit das Unternehmen Klage nach § 771 ZPO erheben kann.

6.3 Die Dr. Knote GmbH behält auch das Eigentum an Cloud-Lösungen, bis zur vollständigen Bezahlung. Zugänge, Passwörter müssen in diesem Falle nicht an den Kunden übergeben werden.

6.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von der Dr. Knote GmbH, oder bei dessen Vermögensverfall kann die Dr. Knote GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist die Dr. Knote GmbH, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahmesind sich die Dr. Knote GmbH und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahmeerfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von die Dr. Knote GmbH oder des Vertragspartners möglich ist.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch die Dr. Knote GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

6.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenständeverbleiben im Eigentum von der Dr. Knote GmbH. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Dr. Knote GmbH über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6.7 Der Kunde hat dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.

6.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 7 Tage in Rückstand, ist das Unternehmen berechtigt, die Arbeiten ohne weitere Ankündigung unverzüglich einzustellen. 

7. Gewährleistung

7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstand nach Maßgabe folgender Bedingungen.

7.2.1 die Dr. Knote GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Dr. Knote GmbH schriftlich bestätigt wurden.

7.2.2 die Dr. Knote GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion odernetzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als die Dr. Knote GmbH oder von der Dr. Knote GmbH hierzu autorisierte Dritte.

7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt die Dr. Knote GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Herstellerin vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei der Dr. Knote GmbH zu rügen.

7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von der Dr. Knote GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Wareverpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Dr. Knote GmbH über. Falls die Dr. Knote GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Dr. Knote GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Dr. Knote GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Dr. Knote GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Ist die Dr. Knote GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von der Dr. Knote GmbH ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet die Dr. Knote GmbH nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von der Dr. Knote GmbH, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von der Dr. Knote GmbH, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der Dr. Knote GmbH für von diesen verursachten Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. 

8.2 Der Kunde ist für das Vorhandenseins einer Datensicherung verantwortlich. Selbst wenn die Dr. Knote GmbH mit der Verwaltung der Datensicherung betraut ist, bedeutet das nicht, dass die Dr. Knote GmbH für die Verfügbarkeit einer Datensicherung garantiert. Der Kunde wird auf das Erfordernis einer ausreichenden Datensicherung hingewiesen. Vor Übergabe eines Datenträgers, Durchführung von Wartung und Pflege ist der Kunde verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, um Datenverlust zu vermeiden. Sollte eine Datensicherung aus technischen Gründen im Vorfeld nicht oder nur unvollständig möglich sein, haftet die Dr. Knote GmbH ausdrücklich auch dann nicht, wenn der Kunde dies dem Unternehmen vorab mitteilt.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

11 Abwerbung von Personal

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von der Dr. Knote GmbH abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

12 Mitwirkungspflicht des Kunden

12.1 Der Kunde wird das Unternehmen bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde versorgt die Dr. Knote GmbH mit allen notwendigen Informationen, z.B. Zugangsdaten, Abläufe etc. Der Kunde hat für die vollumfängliche Zugänglichkeit und Verfügbarkeit des Installationsortes – insbesondere hinsichtlich Verkabelung, vorhandener Hard- und Software, Strom- und Telefonanschlüsse – Sorge zu tragen.

12.2 Der Kunde wird dem Unternehmen die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagenvollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dem Unternehmen insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Vertrag aufgeführten Standardsoftware mitzuteilen.

12.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Durchführung des Auftrages notwendige kundenseitige zu stellende Hard- und Software geeignet, mangelfrei ist und der Durchführung des Auftrages keine Rechte Dritter entgegenstehen.

12.5 Der Kunde trägt jeden Mehraufwand, der der der Dr. Knote GmbH entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen. 

13 Allgemeine Bestimmungen

13.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Dr. Knote GmbH abzutreten.

13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand– soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Deutschland.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Dr. Knote GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartnererteilt hiermit der Dr. Knote GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davonunberührt